News
03.09.2010
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen teilweise verfassungswidrig
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13.08.2010
Allgemeine Neubewertung für Zwecke der Grundsteuer erforderlich
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09.07.2010
Baupreise im Mai 2010 um 1,0% gegenüber Vorjahresquartal gestiegen
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22.06.2010
BGH zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
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31.05.2010
ImmoWertV tritt am 1. Juli in Kraft
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21.05.2010
Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" möglich
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14.05.2010
Bundestag beschließt Änderung der Photovoltaik-Einspeisevergütung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Immobilien-Objekt und unsere Dienste als Makler an. Das Angebot ist nur für den Empfänger selbst bestimmt, eine Weitergabe – auch von Einzelheiten – ist ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht gestattet. Der Empfänger haftet bei Missbrauch für den entstehenden Provisionsausfall.
  2. Mit dem Verwerten dieses Angebotes gelten diese Angebotsbedingungen im vollen Umfang als anerkannt. Sollte Ihnen das Objekt oder eines der Objekte bekannt sein, teilen Sie uns dies unverzüglich mit.
  3. Alle Angaben beruhen auf den Informationen des Grundeigentümers oder dritter Seite. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben deshalb vorbehalten. Schadenersatzansprüche gegen uns bleiben auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. An Maklerprovision ist bei Vertragsabschluss zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer durch den Empfänger (Käufer/Mieter/Pächter) zu zahlen, auch wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt:
    bei Immobilien
    • 5% vom Vertragswert
    • bei Mietverträgen, Pachtverträgen, Vermietungsrechten und Optionen zwei Nettokaltmieten.
  5. Von der Beschränkung des § 181 BGB sind wir befreit.
  6. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt bestehen, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt.
  7. Sollten Teile dieser Angebotsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.













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